AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
DEA NORD UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die DEA NORD UG (haftungsbeschränkt) - im Folgenden auch Auftragnehmer genannt- gegenüber ihren Kunden erbringt. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige Verträge zwischen DEA NORD UG und dem Kunden, auch wenn diese AGB bei zukünftigen Verträgen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Diese AGB können im Einzelfall durch abweichende Vereinbarungen ergänzt oder ersetzt werden.
1.3. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird für alle Vertragsverhältnisse von DEA NORD UG mit dem Auftraggeber ausgeschlossen, es sei denn, dass DEA NORD UG deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt.
1.4. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten diese AGB spätestens mit Beginn der Ausführung von Leistungen durch DEA NORD UG als vom Kunden angenommen.
1.5. DEA NORD UG ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat.
2. Angebot, Preise/Preisanpassung, Laufzeit
2.1. DEA NORD UG bietet seine Leistungen nicht für Verbraucher im Sinne von §13 BGB an. Der Kunde ist verpflichtet DEA Nord UG ggf. unmittelbar darauf aufmerksam zu machen, dass er ein Angebot oder die angebotenen Leistungen in seiner Funktion als Verbraucher erhalten möchte. Sollte dies nicht erfolgen geht DEA im guten Glauben davon aus, dass der Kunde das Angebot für eine überwiegend gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen möchte.
2.2. DEA NORD UG bietet sämtliche Leistungen freibleibend, unverbindlich und unter Vorbehalt der Durchführbarkeit an, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt. Gleiches gilt sofern auf der Internetseite oder auf Werbematerialien von DEA NORD UG Angebote und Preise angegeben sind.
2.3. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich Netto in Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.4. Zusatzleistungen sowie Auslagen bzw. Gebühren für behördliche Genehmigungen werden gesondert berechnet.
2.5. Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Gegenstand haben, hat DEA NORD UG im Falle einer Änderung der unmittelbaren Kalkulationsgrundlagen das Recht zur Anpassung des Entgelts im Rahmen und Umfang der Kostenänderung. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Lohn-, Lohnnebenkosten, Kraftstoffpreisen, Gebühren Dritter sowie Preisänderungen bei Entsorgungspartnern.
2.6. Verträge über monatlich wiederkehrenden Leistungen werden jeweils für die Dauer eines Jahres ab Vertragsschluss abgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag über monatlich wiederkehrenden Leistungen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen.
3. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
3.1. Der Kunde ist nur nach schriftlicher Zustimmung von DEA NORD UG berechtigt, Forderungen gegen DEA NORD UG ganz oder teilweise abzutreten.
3.2. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen von DEA NORD UG steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
4. Leistungserbringung, Leistungsverzögerung
4.1. DEA NORD UG ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
4.2. DEA NORD UG ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung gestattet
4.3. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Auch bei schriftlich bestätigten Terminen sind Abweichungen von bis zu drei Stunden nach dem festgelegten Zeitpunkt dennoch als unwesentlich anzusehen und begründen damit keine Ansprüche des Kunden gegen DEA NORD UG.
4.4. Verzögert sich die Durchführung vereinbarter Leistungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder andere Ereignisse, die DEA NORD UG nicht zu vertreten hat, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang der erforderlich ist, die Auswirkungen der Ereignisse zu überwinden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Krieg, Terroranschläge, nationale oder internationale Sanktionen, Arbeitskampfmaßnahmen (insb. Streiks und Aussperrungen) im Betrieb der DEA NORD UG oder bei Entsorgungspartnern oder Subunternehmern von DEA NORD UG, Verkehrsunfälle ohne Verschulden des Auftragnehmers oder ihrer Beschäftigten oder vergleichbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von DEA NORD UG liegen.
4.5. In übrigen Fällen des Verzuges von DEA NORD UG kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.
4.6 Für Wartezeiten, welche nicht vom Aufragnehmer verschuldet sind, wird jeweils 30 € für je 20 angefangene Minuten pro Mitarbeiter berechnet. Diese beinhaltet insbesondere auch, jedoch nicht abschließend: Fehlende Zugangsmöglichkeiten, zugeparkte Zuwegungen und blockierte Arbeitsflächen.
5. Zahlungsbedingungen und -verzug/Verrechnung/Vorkasse
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig:
+ 25% bei Auftragserteilung,
+ 45 % spätestens 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten
+ 30% spätestens 7 Tage nach Fertigstellung/Leistungserbringung.
5.2. Bei monatlichen wiederkehrenden Leistungen sind Rechnungen jeweils zum Ersten des Folgemonats zu begleichen.
5.3. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist jeweils der Eingang der Zahlung bei DEA NORD UG.
5.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch von DEA NORD UG bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer von der DEA NORD UG gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist die DEA NORD UG berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung des säumigen Betrages zu verweigern.
5.6. Teilleistungen auf Zahlungsrückstände des Kunden werden mit Forderungen von DEA NORD UG in folgender Reihenfolge verrechnet: Verzugs- und Verfahrenskosten, Rückstände, laufende Kosten.
6. Haftung
6.1. DEA NORD UG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet DEA NORD UG in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.
6.2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert.
6.3. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber ist die Haftung von DEA NORD UG in jedem Fall ausgeschlossen.
6.4. Eine Haftung des Auftragnehmers ist für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind. Dies gilt auch für solche Schäden, die darauf beruhen, dass kundenseitig begründete Anweisungen des Auftragnehmers nicht befolgt werden.
6.5. Der Kunde haftet im Übrigen für die Richtigkeit seiner für den jeweiligen Auftrag gemachten Angaben. Der Kunde hat DEA NORD UG jeden aus der Unrichtigkeit resultierenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten.
6.6. Der Kunde haftet der DEA NORD UG ferner für solche Schäden, die aus der Verletzung eigener Vertragsobliegenheiten entstehen und stellt DEA NORD UG gegebenenfalls von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
6.7. Der Auftragnehmer haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Ausgenommen davon ist Vorsatz.
7. Auftragsabwicklung
7.1. Die Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Kunden erfolgt unmittelbar nach der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Versteckte Mängel sind davon nicht betroffen
7.2. Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der beauftragten Tätigkeit, Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Auftragsort sicher.
7.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass keine Behinderung im Bereich des Tätigkeitortes(z.B. gleichzeitig tätige andere Gewerke) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
7.4. Der Auftragnehmer behält sich kleine Änderungen an der geplanten und beauftragten Leistung vor, soweit diese technisch oder ästhetisch sinnvoll sind.
7.5. Kosten, die aufgrund von Änderungswünschen (des Auftraggebers) entstehen oder gewünschte zusätzliche Leistungen trägt der Auftraggeber.
7.6. Eine Herauslösung/Streichung von (Teilen von) Leistungen nach Vertragsunterzeichnung führt nicht zu einer Preissenkung.
7.7. Im Falle der Nutzung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die gilt auch, wenn gebrauchtes Material eingesetzt wird.
7.8. Der Auftraggeber ist bei mehrtägigen Arbeiten verpflichtet, die Sicherheit für Werkzeuge und Materialien des Auftragnehmers zu gewährleisten und gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Für abhanden gekommenes oder defektes Material haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
7.9. Der Auftraggeber sorgt vor Ort während der Tätigkeiten des Auftragnehmers für einen kompetenten Ansprechpartner, welcher über alle örtlichen Gegebenheiten (z.B. Stromanschlüsse) informiert ist.
7.10. Bei allen Verkäufen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmung
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Als Gerichtsstand gilt Elmshorn als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.
8.4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige, die der unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt.8.5 DEA NORD UG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren (§ 36 VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
© DEA Nord UG (Haftungsbeschränkt) im März 2024